Tägliche Testungen
Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante werden alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule in der ersten Woche täglich getestet....
Sollte ein Corona-Fall an der Schule auftreten, richten wir uns nach den aktuellen Maßgaben des Gesundheitsamtes. Diese Schritte können Sie dem unten angefügten Download entnehmen.
in diesem Zusammenhang sei zum einen auf die wichtige Unterscheidung "enge" und "nicht enge" Kontaktpersonen verwiesen. Zum anderen muss noch einmal betont werden, dass nur die Ämter bzw. Ortspolizeibehörden eine Quarantäne anordnen können. Die Schule kann nicht selbständig - wie von einigen Seiten geäußert - eine Klasse "2 Wochen zu Hause lassen". Auch die Ermittlungen, Risikoeinschätzungen und Kontaktaufnahmen mit den "engen Kontakten" obliegen dem Gesundheitsamt.
Wir als Schule wollen andererseits natürlich unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen und werden bei Kenntnis eines positiven Coronafalls umgehend auf digitalem Wege die Eltern der betreffenden Klasse(n) in Kenntnis setzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
da es aufgrund der Pandemiestufe 3 zu täglichen Neuerungen in den Verordnungen bezüglich des Schullebens kommt, stehen im Schreiben vom 21.10.2020 von Ministerialdirektor Michael Föll die Veränderungen unter anderem bezüglich der Maskenpflicht. Diese wird u.a. dahingehend „entschärft“, dass die Maske auf dem Schulhof abgenommen werden darf, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt.
Diese Regelungen gelten ab sofort.
Auszug aus dem Schreiben:
"Dies veranlasst uns zum einen, in der Verordnung klarzustellen, dass die Maskenpflicht nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) gilt.
Darüber hinaus sehen wir eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen und Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen."
Die Corona Pandemie wird uns auch ins nächste Schuljahr begleiten. Daher werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um für Unterrichtete und Unterrichtende einen maximal möglichen Schutz zu gewährleisten. Es gelten im Schulhaus die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Bitte beachten Sie auch unseren Elternbrief "Rückblick und Ausblick" der den Kindern mitgegeben wurde und nochmals als Download (siehe unten) verfügbar ist.
Wichtige Eckpunkte des Hygienekonzepts:
Maskenpflicht: Auf dem Schulgelände und innerhalb der Schule müssen die Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Durchlässige Ankuft: Die Schüler können das Schulgebäude ab 7.30 Uhr durchgängig betreten, um eine "Traubenbildung" vor dem Gebäude und Ansammlungen zu vermeiden. Die Schüler gehen dann umgehend in ihre Klassenzimmer.
Gestaffelte Pausenzeiten: Mit einer Versetzung von jeweils 5 Minuten werden die Schüler 5/6, 7/8 und 9/10 in die Pause entlassen, um Ansammlungen auf den Gängen zu vermeiden.
Rückreisen aus dem Ausland: Die Quarantänerichtlinien sind dringend zu beachten. Sollten Sie aus einem Risikogebiet (wie beispielsweise Ägypten, Türkei, Pakistan) wieder nach Deutschland eingereist sein, besteht in der Regel die Auflage einer 14tägigen Quarantäne (beachten Sie hierzu auch die Liste der aktuellen Risikogebiete auf der Seite des Robert-Koch-Instituts im Netz www.rki.de).
Hier finden Sie eine Sammlung von Downloads von Formularen, Bestimmungen und Hinweise zum Thema Corona.