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Erinnerung freiwillige Maskennutzung

Im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien und vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen möchten wir Schüler*innen und Kolleg*innen auf die Möglichkeit hinweisen, im Unterricht freiwillig Maske zu tragen. Durch das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske im Unterricht KANN - unter bestimmten Voraussetzungen und ausgehend von den aktuell geltenden Regelungen - im Falle eines positiven Coronafalls in der Klasse die Quarantänepflicht vermieden werden. Vor allem bei einem geplanten Urlaubsantritt direkt nach Ferienbeginn könnte dies für den/die einzelnen interessant sein.

Aktualisierung vom 13.7.2021: Laut aktueller Aussage des Gesundheitsamtes müssen sowohl Infizierter als auch Ihr Kind beide zum Kontaktzeitpunkt eine Maske getragen haben, um eine Quarantänepflicht aufzuheben. Von daher gilt: Je mehr Schüler einer Klasse die Maske freiwillig aufhaben, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Infizierte unter den Maskenträgern war.





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